Bestrahlungsablauf

Das Aufklärungsgespräch

In einem ausführlichen Aufklärungsgespräch informieren wir Sie über den Sinn und Zweck der Bestrahlung, mögliche Akut- und Spätnebenwirkungen, Verhaltensweisen ­während der Therapie, Kombinationstherapien und die Therapiedauer. Für diesen ­Termin brauchen wir möglichst alle Vorbefunde wie OP-Bericht, feingewebliche Untersuchungen (Histologie) und alle verfügbaren Röntgenaufnahmen, damit wir uns ein Bild über Art und Ausmaß ­der Erkrankung machen können.

Die Planungs-Computertomographie (CT)

Hier beginnt die Bestrahlungsplanung. In ­einer im Vorfeld bestimmten Liegeposition wird, z. T. ­unter Verwendung von individuellen Lagerungshilfen (Vakuumkissen, Masken etc.), eine stets re­produzierbare Lagerung definiert, in der die CT-Schnittbilder für die Bestrahlungsplanung ­erstellt werden. Diese CT-Daten werden unmittelbar zum Bestrahlungsplanungssystem weitergeleitet, mit dem der Behandlungsplan errechnet wird.

Die computergestützte Bestrahlungsplanung

Auf den CT-Bildern zeichnet der Facharzt die ­zu behandelnden Areale und die zu ­schonenden ­Risikoorgane am Computer ein. Durch den Medizin­physik-Experten wird an­schließend, in Zusammenarbeit mit dem Facharzt, die für den Patienten optimale Form bzw. An­ordnung der Bestrahlungsfelder ermittelt und der Behandlungs­plan für eine maximal effektive und schonende Bestrahlung erstellt.

Die Bestrahlung

Bei der Erstbestrahlung werden die ­geplanten Bestrahlungsfelder durch den Facharzt am Patienten kontrolliert und dokumentiert. 
Die ­weiteren ­Bestrahlungen werden von den Medizinisch-Technischen-Radiologie-­Assistenten durchgeführt und in regelmäßigen Abständen von den Ärzten überprüft. Fragen, die während der Therapie auftreten oder eventuelle Neben­wirkungen, die sich ­unter der Bestrahlung ent­wickeln, ­können jeder­­zeit mit den behandelnden Fach­ärzten ­besprochen ­werden. Am Therapieende ­findet ein ausführ­liches Beratungsgespräch über die ­weitere Hautpflege, das Vorgehen nach der Strahlentherapie bzw. die Tumor­nach­sorge statt.

Die Anschluss­heilbehandlung und Sonderleistungen

Viele Patienten nehmen nach der Therapie die Möglichkeit einer Anschluss­heilbehandlung wahr. Unsere Diplom-­Sozialpädagogin steht Ihnen bei der Auswahl der AHB-Kliniken und der Antrag­stellung hilfreich zur Seite. Die Anschluss­heilbehandlungen sollten früh­zeitig an­gesprochen werden, da deren Einleitung etwa zwei Wochen Bearbeitungszeit ­benötigt.